AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gildenstern Media

Inhaber: Alexander Gildenstern
Asternstraße 7, 49632 Essen-Oldenburg

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Gildenstern Media (nachfolgend „Gildenstern Media“ oder „Auftragnehmer“) und Kunden, sofern diese Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) sind.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Bestandteil des Vertrags, als Gildenstern Media deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Dies gilt selbst dann, wenn Gildenstern Media Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl es Kenntnis von entgegenstehenden Bedingungen des Kunden hat.

2. Leistungen und Mitwirkungspflichten

(1) Gildenstern Media erbringt individuelle Dienstleistungen und Werkleistungen in den Bereichen Webdesign, Online-Marketing, Markenaufbau, Content-Produktion, Beratung und Schulung. Soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich eine konkrete Werkleistung vereinbart wurde, handelt es sich um eine Dienstleistung ohne Erfolgsgarantie.

(2) Der Kunde hat alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, richtig und fristgerecht auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterbleibt dies, bleiben Vergütungsanspruch und vereinbarte Fristen unberührt und verschieben sich entsprechend.

(3) Gildenstern Media steht hinsichtlich Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) zu, sofern keine detaillierten Vorgaben des Kunden schriftlich vereinbart sind.

(4) Gildenstern Media ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.

(5) Drittplattformen wie Google, Facebook können Kampagnen oder Dienste jederzeit ohne Angabe von Gründen einstellen oder einschränken. Gildenstern Media haftet nicht für Entscheidungen Dritter in diesem Zusammenhang.

(6) Soweit Werbebudgets für Online-Kampagnen erforderlich sind, sind diese nicht in den Vergütungen von Gildenstern Media enthalten und vom Kunden gesondert und rechtzeitig bereitzustellen.

3. Vertragsschluss

(1) Angebote von Gildenstern Media sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Gildenstern Media oder durch Annahme eines Angebots seitens Gildenstern Media zustande.

(2) Verträge können schriftlich (E-Mail, Post) oder fernmündlich (Telefon, Videokonferenz) geschlossen werden. Bei fernmündlichen Abschlüssen wird das Gespräch nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden aufgezeichnet.

(3) Der Kunde kann nach einem fernmündlichen Vertragsschluss eine schriftliche Auftragsbestätigung anfordern. Diese ist für den Vertragsschluss nicht erforderlich, sondern dient nur der Dokumentation der Vereinbarungen.

4. Abnahmebedürftige Werkleistungen

(1) Soweit im Einzelvertrag ausdrücklich Werkleistungen vereinbart werden, gelten für diese Werkleistungen die folgenden Regelungen (Absätze 2–10). Ansonsten schuldet Gildenstern Media Dienstleistungen (§ 611 BGB).

(2) Nach Fertigstellung einzelner Teilleistungen kann Gildenstern Media vom Kunden eine Teilabnahme verlangen; nach Abschluss aller Werkleistungen ist eine Gesamtabnahme vorgesehen.

(3) Die Abnahme setzt eine sachgerechte Funktions- und Qualitätsprüfung der gelieferten Teilleistungen durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich, wenn die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllt sind.

(4) Gildenstern Media kann den Kunden schriftlich mit einer Frist von sieben Werktagen zur Abnahme auffordern. Unterbleibt eine Abnahmeerklärung oder schriftliche Mängelrüge innerhalb dieser Frist, gilt die Teilleistung als abgenommen. Mängel sind vom Kunden in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu dokumentieren und Gildenstern Media zu übermitteln.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Gildenstern Media verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Gildenstern Media zur Mängelbeseitigung sind nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie einen Aufwand von zwei Stunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach erfolgter Abnahme festgestellt werden.

(6) Liegt ein erheblicher Mangel vor, darf Gildenstern Media zweimal innerhalb einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist nachbessern. Der hierfür benötigte Zeitaufwand wird gesondert in Rechnung gestellt; Absatz 5 bleibt unberührt. Unerhebliche Mängel gelten als solche, die die gewöhnliche Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen; sie stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Streiten die Parteien darüber, ob ein Mangel erheblich oder unerheblich ist, kann jeder eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer (IHK) öffentlich bestellten Sachverständigen verlangen. Die Kosten des Sachverständigen trägt der Kunde vorab. Stellt der Sachverständige einen erheblichen Mangel fest, ersetzt Gildenstern Media dem Kunden die notwendigen Sachverständigenkosten. Erkennt der Sachverständige hingegen keinen erheblichen Mangel, trägt der Kunde die Kosten.

(8) Unterbleibt trotz schriftlicher Aufforderung von Gildenstern Media eine Abnahmeerklärung oder Mängelrüge innerhalb von sieben Werktagen, gilt die Teilleistung formell als abgenommen.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Gildenstern Media.

(10) Mängel, die nicht den Tatbestand eines erheblichen Mangels erfüllen, berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung und nicht zur Rückzahlung von Vergütungsteilen.

5. Preise, Zahlungsmodalitäten und SEPA-Lastschrift

(1) Alle von Gildenstern Media genannten Preise verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern im Einzelvertrag (Werkvertrag oder Dienstvertrag) keine abweichende Zahlungsregelung vereinbart ist, ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bei SEPA-Lastschrift wird die Rechnungsumme zum vereinbarten Termin eingezogen. Erteilt der Kunde Gildenstern Media ein SEPA-Lastschriftmandat, gilt dieses Mandat für alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen, bis der Kunde es schriftlich widerruft.

(3) Ein SEPA-Lastschriftmandat kann auf eine der folgenden Weisen erteilt werden:
a) Schriftlich: Unterzeichnetes SEPA-Formular mit allen erforderlichen Angaben.
b) Videotelefonie-Aufzeichnung: In einer Videokonferenz fasst Gildenstern Media alle SEPA-Mandatsdaten zusammen. Der Kunde bestätigt mündlich, dass Gildenstern Media das Mandat in seinem Namen erheben darf. Diese Videotelefonie wird aufgezeichnet und dokumentiert, dass der Kunde das Mandat verstanden und zugestimmt hat.

(4) Gildenstern Media erstellt für jede Lieferung oder Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der Leistungszeitraum, einzelne Posten und die ausgewiesene Umsatzsteuer hervorgehen.

(5) Kommt eine SEPA-Lastschrift nicht zustande, hat der Kunde den ausstehenden Betrag binnen drei Werktagen nach Zugang der Rücklastschrift per Überweisung auszugleichen. Hierfür entstehende Bankgebühren trägt der Kunde.
(6) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Fehlt eine besondere Regelung, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Ein ordentliches Kündigungsrecht des Kunden vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, soweit der Einzelvertrag keine andere Regelung vorsieht.

(3) Kündigungen müssen schriftlich an Gildenstern Media erfolgen.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Pflichten nachhaltig verletzt oder zahlungsunfähig wird.

7. Zahlungsverzug und außerordentliche Kündigung

(1) Leistungsfristen von Gildenstern Media beginnen erst, nachdem alle fälligen Voraus- oder Teilzahlungen eingegangen und erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig erbracht sind.

(2) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Gildenstern Media weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags aussetzen.

(3) Bei Ratenzahlungsvereinbarungen kann Gildenstern Media fristlos kündigen, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist. In diesem Fall ist Gildenstern Media berechtigt, alle bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin fälligen Vergütungen als Schadensersatz geltend zu machen.

8. Erfüllung der Leistung

(1) Gildenstern Media erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters und kann hierzu Dritte einsetzen.

(2) Soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, schuldet Gildenstern Media die Erbringung von Dienstleistungen ohne Erfolgsgarantie. Auf Verlangen informiert Gildenstern Media den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über den Stand der erbrachten Leistungen.

(3) Kann Gildenstern Media Leistungen nicht erbringen, weil erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden fehlen, bleibt der Vergütungsanspruch von Gildenstern Media in vollem Umfang bestehen. Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.

9. Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Bewertungen (z. B. Sterne, Kommentare) in sozialen Medien (z. B. Google My Business) erfolgen nur im gegenseitigen Einvernehmen. Auf Aufforderung sind abgegebene Bewertungen und Kommentare dauerhaft zu löschen – auch nach Vertragsende.

(2) Nimmt der Kunde an von Gildenstern Media betriebenen Foren oder Communitys (z. B. Facebook-Gruppel) teil, ist er verpflichtet, die Interessen von Gildenstern Media zu wahren. Verstößt der Kunde (z. B. durch geschäftsschädigende Äußerungen), kann Gildenstern Media den Kunden vorübergehend oder dauerhaft ausschließen.

10. Schutzrechte Dritter

(1) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

(2) Kommt es trotz dieser Zusicherung zu Inanspruchnahmen Dritter (z. B. Urheberrechtsverletzungen), stellt der Kunde Gildenstern Media von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei. Gildenstern Media ist berechtigt und verpflichtet, entsprechende Verteidigungsmaßnahmen zu ergreifen.

11. Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen von Gildenstern Media erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Designs, Grafiken, Texte), soweit sie für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich sind.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Vergütungsansprüche verbleiben sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen bei Gildenstern Media.

(3) Soweit Ratenzahlung vereinbart wurde, geht das in Absatz (1) geregelte Nutzungsrecht erst mit Eingang der letzten Rate auf den Kunden über, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(4) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Bearbeitung (§ 23 UrhG) der Arbeitsergebnisse an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Gildenstern Media ausgeschlossen.

12. Haftung

(1) Gildenstern Media haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Gildenstern Media nur
a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für Datenverluste oder Programmverluste haftet Gildenstern Media nur im Rahmen des typischerweise erforderlichen Wiederherstellungsaufwands, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

13. Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, dass er bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Gildenstern Media die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhält.

(2) Soll Gildenstern Media personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab.

14. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Gildenstern Media sie schriftlich bestätigt hat.

(2) Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB, sofern Gildenstern Media sie schriftlich bestätigt hat.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Gildenstern Media in Essen-Oldenburg.

AGB Stand: 03.06.2025 ©